Häufige Fragen
Hier findest du Antworten auf die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden. Geordnet nach Themenbereich.
Mietnebenkosten
Die Kaltmiete ist das, was du für die reine Nutzung der Wohnfläche zahlst. Die Nebenkosten, auch Betriebskosten genannt, sind die Kosten, die für den Betrieb des Gebäudes anfallen und die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Dazu gehören Heizkosten, Wasser, Müllabfuhr, Hausmeister und mehr. Die Warmmiete ist die Summe aus Kaltmiete und Nebenkosten-Vorauszahlung.
Nein. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) legt genau fest, welche Kosten umlagefähig sind. Kosten für Instandhaltung, Reparaturen oder Verwaltung darf der Vermieter nicht auf die Mieter umlegen. Wenn in deiner Abrechnung Positionen auftauchen, die dort nicht hingehören, hast du das Recht, Widerspruch einzulegen. Beachte dabei die Widerspruchsfrist von einem Jahr nach Erhalt der Abrechnung.
Du hast zunächst das Recht, alle Belege einzusehen. Fordere dies schriftlich beim Vermieter an. Wenn du nach der Prüfung der Belege noch immer der Meinung bist, dass die Abrechnung fehlerhaft ist, solltest du schriftlich Widerspruch einlegen. Gib dabei genau an, welche Positionen du für unzutreffend hältst und aus welchem Grund. Für konkrete rechtliche Einschätzungen empfehlen wir den Deutschen Mieterbund oder einen Fachanwalt für Mietrecht.
Der Vermieter muss die Betriebskostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums übermitteln. Wenn das Abrechnungsjahr also am 31. Dezember endet, muss die Abrechnung spätestens am 31. Dezember des Folgejahres bei dir eingehen. Kommt die Abrechnung zu spät, darf der Vermieter keine Nachzahlung verlangen. Dein Anspruch auf eine mögliche Rückzahlung bleibt jedoch bestehen.
Monatsplanung
Der einfachste Einstieg ist eine Liste aller monatlichen Einnahmen und eine Liste aller monatlichen Ausgaben. Teile die Ausgaben in Fixkosten (immer gleich) und variable Kosten (schwankend) ein. Für den Anfang reicht eine schlichte Tabelle, sei es auf Papier oder in einem Tabellenkalkulationsprogramm. Vervollständige die Liste schrittweise, indem du deine Kontoauszüge der letzten Monate durchgehst.
Das hängt stark von der Wohnungsgröße, dem Gebäude, deinem Verbrauchsverhalten und der Lage ab. Als grobe Orientierung: Frag den Vermieter nach der letzten Betriebskostenabrechnung, bevor du einziehst. So bekommst du eine realistische Einschätzung für die konkrete Wohnung. Die monatliche Vorauszahlung, die im Mietvertrag steht, gibt dir einen weiteren Anhaltspunkt.
Eine Rücklage ist Geld, das du für einen bestimmten, bekannten Zweck ansparst, zum Beispiel für einen neuen Laptop oder eine Urlaubsreise. Ein Notfallfonds ist ein Puffer für unerwartete Ausgaben, also Dinge, die du nicht vorhersehen konntest. Beide sind sinnvoll und sollten in einem Monatsplan berücksichtigt werden. Viele Finanzpädagogen empfehlen, zunächst einen Notfallfonds aufzubauen, bevor man gezielt für bestimmte Ziele spart.
Verträge und Fristen
Wenn sich ein Vertrag automatisch verlängert hat, weil du die Frist verpasst hast, ist der Vertrag zunächst verlängert. Je nach Vertragsart und gesetzlichen Regelungen gibt es aber Möglichkeiten: Seit der BGB-Reform gilt, dass sich Verbraucherverträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch um jeweils einen Monat verlängern, wenn du nicht spätestens einen Tag vor der Verlängerung kündigst. Wende dich direkt an den Anbieter und erkläre die Situation. Manche Anbieter kulanzieren und ermöglichen eine außerordentliche Kündigung.
Das hängt vom Vertrag und vom Anbieter ab. Viele Anbieter akzeptieren Kündigungen per E-Mail, wenn im Vertrag keine andere Form vorgeschrieben ist. Einige Verträge, insbesondere Mietverträge, erfordern die Schriftform, also eine unterschriebene Kündigung. Für alle wichtigen Kündigungen empfehlen wir generell Einschreiben, um einen Nachweis über die rechtzeitige Zustellung zu haben. Prüfe im Zweifelsfall die Vertragsunterlagen oder die AGB des Anbieters.
Für Privatpersonen gibt es keine gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen wie für Unternehmen. Als praktische Empfehlung gilt: Bewahre laufende Vertragsunterlagen so lange auf, wie der Vertrag besteht. Kündigungsbelege solltest du mindestens zwei bis drei Jahre nach Vertragsende aufheben, falls später noch Streitigkeiten entstehen. Nebenkostenabrechnungen solltest du für mindestens drei Jahre aufbewahren, da Ansprüche in diesem Zeitraum verjähren können.
Ein Sonderkündigungsrecht erlaubt dir, einen Vertrag außerhalb der regulären Kündigungsfristen zu beenden. Es greift zum Beispiel bei einer Preiserhöhung durch den Anbieter, bei einer wesentlichen Vertragsänderung oder bei einem Umzug in ein Gebiet, in dem der Anbieter keinen Dienst anbietet. Die genauen Voraussetzungen sind im jeweiligen Vertrag und in gesetzlichen Regelungen festgelegt. Prüfe im konkreten Fall die Vertragsunterlagen oder wende dich an die Verbraucherzentrale.